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   BGH, 24.06.2002 - AnwZ (B) 70/00   

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https://dejure.org/2002,9059
BGH, 24.06.2002 - AnwZ (B) 70/00 (https://dejure.org/2002,9059)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2002 - AnwZ (B) 70/00 (https://dejure.org/2002,9059)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2002 - AnwZ (B) 70/00 (https://dejure.org/2002,9059)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde - Umsatzsteuer - Anwaltssache - Standespolitisches Anliegen - Finanzamt - Zwangsvollstreckung - Widerruf der Anwaltszulassung - Vermögensverfall - Steuerverbindlichkeiten - Interesse der Rechtssuchenden - Schlechte finanzielle Verhältnisse

  • Judicialis

    BRAO § 42 Abs. 1 Nr. 3; ; BRAO § 42 Abs. 4; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ; AO § 149; ; UStG § 18; ; UStG § 1; ; UStG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Vermögensverfall des Rechtsanwalts; Nichtzahlung der Umsatzsteuer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.12.2019 - AnwZ (Brfg) 50/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    (c) Der weitere Einwand des Klägers, nach der Rechtsprechung des Senats entfalle die Vermutungswirkung einer Eintragung auch dann, wenn der Schuldner die der Eintragung zugrundeliegende Forderung schlicht nicht erfüllen wolle (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2002 - AnwZ (B) 70/00, juris Rn. 8; vom 10. Juli 2015 - AnwZ (Brfg) 25/14, juris Rn. 6; vom 18. April 2018 - AnwZ (Brfg) 12/18, ZinsO 2018, 1366 Rn. 17), betrifft wiederum nicht die Geltung der Vermutung, sondern ihre Widerlegung, verhilft dem Kläger aber auch in deren Rahmen nicht zum Erfolg (siehe dazu unter 1.b) bb) (3)).

    Voraussetzung dafür ist, dass der Rechtsanwalt die gegen ihn gerichteten Forderungen erfüllen könnte, dies aber - aus welchen Gründen auch immer - nicht will, und seine Vermögensverhältnisse im Übrigen geordnet sind (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2002 - AnwZ (B) 70/00, juris Rn. 8; vom 10. Juli 2015 - AnwZ (Brfg) 25/14, juris Rn. 6; vom 18. April 2018 - AnwZ (Brfg) 12/18, ZinsO 2018, 1366 Rn. 17).

  • BGH, 06.11.2006 - AnwZ (B) 87/05

    Wiederaufnahme eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens wegen Widerrufs der

    Die Nichtigkeits- und Restitutionsanträge gegen den Senatsbeschluss vom 24. Juni 2002 - AnwZ(B) 70/00 sowie die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des 2. Senats des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs vom 13. September 2005 werden zurückgewiesen.

    Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde blieb ohne Erfolg (Senatsbeschluss vom 24. Juni 2002 - AnwZ(B) 70/00).

  • BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 51/03

    Wiederaufnahme eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens

    Der hiergegen gestellte Antrag auf gerichtliche Entscheidung und die sofortige Beschwerde des Antragstellers wurden zurückgewiesen (vgl. Senatsbeschl. v. 24. Juni 2002 - AnwZ (B) 70/00).

    Der Antragsteller hat keine "neue Urkunde" aufgefunden, sondern verfolgt seinen schon früher vertretenen Standpunkt (vgl. Senatsbeschl. v. 24. Juni 2002 - AnwZ (B) 70/00, Umdruck S. 3 oben) weiter, das deutsche Umsatzsteuersystem sei verfassungswidrig.

  • BGH, 18.03.2002 - NotZ 21/01

    Amtsenthebung eines Notars wegen schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse

    Über die sofortige Beschwerde hat der Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs noch nicht entschieden (AnwZ (B) 70/00).
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